Inklusion

Das SLG unterrichtet und fördert seit einigen Jahren SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung im Bildungsgang des Gymnasiums, d.h. zielgleich. Die betreffenden SuS nehmen möglichst an allen Unterrichtsstunden im Klassenverband teil, um auf dem Gebiet des fachlichen Lernens die gleichen Voraussetzungen zu haben wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler.

Erfahrungen mit anderen Förderbedarfen, die eine zieldifferente Förderung erfordern, bestehen derzeit noch nicht.

Im Rahmen einer Einzelintegration werden die SuS mit besonderem Förderbedarf in jeweils eine der neu zu bildenden fünften Klassen aufgenommen. Dabei wird nach Möglichkeit darauf geachtet, dass die Klassenstärke nicht zu hoch ist, dass das zuständige Lehrpersonal bereit ist, sich auf die besondere Aufgabe einzulassen, und dass die Schülerschaft, soweit einschätzbar, mit guten sozialen Ressourcen ausgestattet ist.

Im Schuljahr 2016/2017 stehen uns für die Förderung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf und zur Entwicklung eines Inklusionskonzeptes 0,5 Sonder-pädagogenstellen zur Verfügung. Die Sonderpädagogin begleitet die betreffenden SuS zeitweilig in ihren Unterricht im Klassenverband und unterstützt diese durch die Bereitstellung besonderer Maß-nahmen oder führt nach Bedarf auch Einzel- oder Kleingruppenförderung durch.

Für die SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird zu Beginn des Halbjahres ein Förderplan erarbeitet, in dem individuelle Lern- und Förderziele formuliert werden. Außerdem können bei Klassenarbeiten und Prüfungen unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen ergriffen werden, die Nachteile einzelner SuS ausgleichen (Nachteilsausgleiche § 2, Abs. 9, Schulgesetz NRW).

Die Kooperation mit den Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf geht über das Maß der zweimal halbjährlich stattfindenden Elternsprechtage hinaus. Da neben der fachlichen Förderung der erzieherische Aspekt einen hohen Stellenwert besitzt, ist ein regelmäßiger Austausch unerlässlich, um erzieherische Maßnahmen aufeinander abstimmen zu können. Gute Erfahrungen wurden mit der Einführung eines sogenannten „pädagogischen Tagebuches“ gemacht, in das jede Lehrperson ein direktes Feedback zum Arbeits- und Sozialverhalten der betreffenden SuS einträgt, so dass die Eltern täglich über positive wie negative Verhaltensweisen informiert sind. Erzieherische Maßnahmen, die sowohl in der Schule als auch im Elternhaus getroffen werden, sollten idealerweise ineinandergreifen, um den SuS Sicherheit und Struktur zu bieten und so eine positive Persönlichkeits-entwicklung zu befördern.

Darüber hinaus arbeitet unsere Schule im Sinne einer optimalen Förderung mit außerschulischen Systemen wie z.B. Mitarbeitern der Jugendhilfe, Ärzten und Therapeuten zusammen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Inklusion von SuS mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung möglich ist, wenn alle SuS durch sonderpädagogische Unterstützung angeleitet ihr beachtliches Repertoire an sozialen Ressourcen mobilisieren und erweitern. So kann das gesetzlich verankerte Recht auf Gemeinsames Lernen von SuS mit und ohne Förderbedarf gelingen.