Regelungen für das Lindengymnasium vom 11.01.-15.02.2021
Donnerstag, 28.01.2021

Aktuelle Information zu den beweglichen Ferientagen am Freitag, 12.02.2021 und Montag, 15.02.2021: Diese von der Schulkonferenz festgelegten Termine bleiben bestehen. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt, auch kein Distanzunterricht. 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

das Ministerium hat eine neue Schulmail mit den Vorgaben für die Zeit bis zum 12.02.2021 herausgegeben:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/28012021-informationen-zum-schulbetrieb-vom-1-bis-zum

 

Für das Lindengymnasium gelten folgende Regelungen:

1. Unterricht

Ab Montag, 01.02.2021, wird ausschließlich Distanzunterricht in allen Jahrgangsstufen gemäß unseres bereits bekannten Konzeptes erteilt.

2. Notbetreuung

Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die zu Hause nicht betreut werden können, wird eine tägliche Notbetreuung eingerichtet. Diese Notbetreuung ist kein Unterricht, sondern eine Betreuung und Beaufsichtigung durch unsere Ganztagsbetreuung.

Falls Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen müssen, teilen Sie dies der Schule bitte schriftlich unter mail@lindengymnasium.de unter Angabe des Namens, der Klasse und des benötigten Zeitraums für die Notbetreuung bis Freitag, 29.01.2021, 12.00 Uhr, mit. Nutzen Sie dazu bitte unser Anmeldeformular. Das Sekretariat ist am Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr besetzt, falls Sie Rückfragen haben sollten.

3. Erweitertes Angebot

Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht in Räumlichkeiten der Schule teilzunehmen, wenn sie das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld nicht zielgerichtet wahrnehmen können.

Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler stellen bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag (gerne auch per Mail).

Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes.

Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil.

Falls es weitere Vorgaben oder Informationen von Seiten des Ministeriums geben sollte, die für uns relevant sind, werden wir diese hier auf der Homepage veröffentlichen.

Uns allen gutes Gelingen bei den Aufgaben und Herausforderungen, die uns im schulischen, beruflichen und privaten Umfeld erwarten.

28.01.2021 WLL 

 

 

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