Corona: 16., 17. und 18. Schulmail zur Notbetreuung, der Öffnung der Grundschulen und zur Lehrerausbildung
Freitag, 01.05.2020

Die 18. Mail:

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch die Ausbildung unserer angehenden Lehrerinnen und Lehrer ist von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz hat das Ministerium für Schule und Bildung die Zeit seit Ausbruch der Pandemie dazu genutzt, um die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen vorzubereiten: Auf Beeinträchtigungen der Phasen der Lehrerausbildung reagieren wir, wo immer es geht, pragmatisch und flexibel. Bei allen Überlegungen ist Richtschnur für unser Handeln, dass den Studierenden und den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern keine unzumutbaren Nachteile infolge der Krise entstehen. Hier bitte ich auch zugleich um Ihre Unterstützung und Verständnis für die Belange der Betroffenen.

Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Ihnen mit dieser SchulMail auch Informationen zum Stand der Qualitätsanalyse zu geben.

I. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter (LAA), Praktikantinnen und Praktikanten

Zur Sicherung des - gerade jetzt benötigten - Lehrkräftenachwuchses an Schulen soll im Rahmen des Möglichen auch Ausbildung an Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) fortgeführt werden.

Zwischen dem 11. Mai und dem 20. Mai 2020 werden die noch ausstehenden ca. 850 Staatsprüfungen der ausscheidenden LAA durchgeführt. Dies geschieht in modifizierten Verfahren in den ZfsL, auch um die Ausbildungsschulen zu entlasten.

Der Präsenzausbildungsbetrieb an den ZfsL wird ab 04. Mai 2020 schrittweise wiederaufgenommen (angepasst an die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und die Anforderungen des Infektionsschutzes; ergänzt durch Formate einer Ausbildung auf Distanz) - zunächst für die LAA, die zum 01. Mai 2020 neu eingestellt werden.

Für sie beginnt mit Dienstantritt ihre schulpraktische Ausbildung in den Schulen im Umfang von durchschnittlich 14 Wochenstunden. Einige den Ausbildungsschulen bereits angekündigte LAA werden erst zum 15. Juni 2020 ihren Dienst antreten können, weil an den Universitäten ausstehende Prüfungsanteile zum Erwerb des Masterabschlusses noch nicht abgeleistet werden konnten.

LAA der weiteren Ausbildungskohorten haben sich in den vergangenen Wochen intensiv in Angebote zum Lernen auf Distanz und auch bei Betreuungsaufgaben eingebracht. Auch zur Vorbereitung auf die Staatsprüfungen stehen bei ihnen Unterrichtsbesuche an, die bei sukzessiver Wiederaufnahme des Unterrichts unter besonderen Konditionen voraussichtlich sehr unterschiedlich und ggf. nur eingeschränkt zu realisieren sind. Flexibilisierungen unter Berücksichtigung der individuellen Ausbildungssituationen sollen ermöglicht werden, um Nachteile möglichst zu vermeiden. Schulleitungen können mit den LAA einen, auch bezogen auf Fächer, flexiblen Einsatz abstimmen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Unterrichtsversorgung sein und gleichermaßen den Auszubildenden dringend notwendige Erfahrungen im eigenen Unterrichten ermöglichen. Mit zunehmend verlässlich einschätzbarer Perspektive zur Entwicklung der schulischen Ausbildungssituationen werden weitere Regelungen mit Blick auf die nach den Sommerferien anstehende Prüfungsphase getroffen.

Die im Zusammenhang der Pandemie bestehenden besonderen Regelungen zum Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern (grundlegend 15. SchulMail vom 18. April 2020 unter III.) gelten in ihrer jeweiligen Fassung entsprechend auch für LAA. Soweit diese trotz relevanter Vorerkrankungen dienstfähig sind und ausdrücklich Unterrichtseinsatz zur Vorbereitung auf die Staatsprüfung wünschen, um einen Abschluss ihrer Ausbildung zu erreichen, bitte ich Sie, diesen grundrechtlich geschützten Interessen Rechnung zu tragen und einen solchen Einsatz zu ermöglichen.

An vielen Schulen sind seit Februar 2020 Studierende im Praxissemester, an manchen Studierende im Eignungs- und Orientierungspraktikum im Rahmen der universitären Ausbildung tätig. Auch sie konnten in den letzten Wochen zum Teil an schulischen (digitalen) Lernangeboten und Betreuungsaufgaben mitwirken.

Mit in Kürze zu erwartenden Rechtsänderungen sollen die allgemeinen Anforderungen an Präsenz im Bereich des Lernorts Schule aufgehoben werden; den Hochschulen wird ermöglicht, ihre Anforderungen an die Dauer und Ausgestaltung der Praktika zu modifizieren, um Studienzeitverlängerungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Dies kann regionale und fachliche Gegebenheiten sowie künftige Entwicklungen beim schulischen Unterrichtsbetrieb berücksichtigen.

Ich bitte Sie, im Zuge der künftigen Wiederaufnahme von Unterricht an Ihrer Schule zu prüfen, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise Praktikantinnen und Praktikanten Unterricht unter Begleitung oder anderweitige Beteiligung am Schulleben ermöglicht werden kann, um auch einen schulischen Teil des Praxissemesters zu ermöglichen. Die in der SchulMail vom 18. April 2020 unter III. genannten besonderen Regelungen zum Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern gelten für Praktikantinnen und Praktikanten entsprechend. Diese könnten auch in den herausfordernden kommenden Wochen an vielen Schulen in unterschiedlichen Konstellationen unter Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten eine wertvolle Unterstützung sein.

 

II. Qualitätsanalyse

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden besonderen Umstände sowie die umfangreichen organisatorischen Herausforderungen, vor denen die Schulen derzeit stehen, lassen es gegenwärtig nicht zu, Qualitätsanalysen in den Schulen durchzuführen und dem fachlichen Anspruch an externe Evaluation gerecht werden zu können.

Die bis zum 29. Juni 2020 im Rahmen der Qualitätsanalyse geplanten Aktivitäten der Vorphase (Abstimmungsgespräch) und der Hauptphase (Informationsveranstaltungen, Schulbesuchstage) sowie avisierte Erläuterungsgespräche finden nicht mehr statt, sondern werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Die Wiederaufnahme laufender bzw. neu einsetzender Prozesse der Qualitätsanalyse steht eindeutig unter dem Vorbehalt, dass zum Beginn des Schuljahres 2020/21 die Folgen der Corona-Krise soweit bewältigt sind, dass Schulen wieder im regulären Betrieb arbeiten können. Andernfalls wird hier durch das Ministerium für Schule und Bildung im Interesse der Schulen nachgesteuert.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis in bewegten Zeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

Die 17. Mail mit Korrektur:

>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang der Versendung unserer heutigen SchulMail Nr. 17 möchte ich im Interesse einer eindeutigen und unmissverständlichen Kommunikation, auf die auch Sie in den vergangenen Wochen großen Wert gelegt haben, folgende Klarstellung treffen:

Sämtliche in der heutigen SchulMail Nr. 17 beschriebenen weiteren Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020. Bund und Länder müssen im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte nächster Woche zuerst die Grundlagen für weitere Schritte schaffen, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. Die heutige Schulmail beschreibt einen für Nordrhein-Westfalen denkbaren Plan, sofern ein solcher Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 getroffen wird.

Der Text der nachfolgenden SchulMail Nr. 17 wurde daraufhin an den entsprechenden Stellen präzisiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.

Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020 Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden.

Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.

Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24. April 2020 informiert.

I.Unterstützung durch Lernen auf Distanz

In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben konnten.

In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.

II.Begrenzter Unterrichtsbeginn ab 7. Mai 2020

Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7. Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben, notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen einzurichten.

Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die Basis für schulische Konzepte sein sollen.

III.Notbetreuung, OGS und weitere Betreuungsangebote

Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung –angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes, die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail) – fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung der Gruppen.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen.

IV.Eckpunkte für schulische Konzepte

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass eine Rückkehr zu einem „normalen" Unterricht in diesem Schuljahr nahezu auszuschließen ist.

Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge – auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen. Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche möglich sein muss.

Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine neuen und weitergehenden  Beschlüsse zu den Schulen ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.

Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit stabile und klare gemeinsame Basis.  Daher sind die folgenden Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu berücksichtigen:

  • Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.
  • Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein „rollierendes" System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und Lernen auf Distanz.
  • Ein „Schichtbetrieb", bei dem an einem Tag unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.
  • Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.
  • Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben, ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den Sommerferien zu erstellen.
  • Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot – also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag konzipiert werden.
  • Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche Kontakte zu reduzieren.

Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:

  • Beginn der Schulöffnungen am 7. Mai 2020 zunächst mit den Viertklässlern,
  • an einem Tag so viel Unterricht und Betreuung wie möglich,
  • nach einem festen Plan bis zu den Sommerferien
  • bei Fortsetzung der Notbetreuung.

 

V.Schulrechtliche Änderungen

Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal aktualisiert.

VI.Zurück in den schulischen Alltag

Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen können: 

https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona

Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das umfangreiche Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht. Heute möchte ich Sie noch einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen. Unter  http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-unterrichtstag.html finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die Ihnen und den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die den Schülerinnen und Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag – veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.

VII.Bewegungsangebote

Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung, Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf www.schulsport-NRW.de  abrufbar sein.

VIII.Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19/Umgang mit Corona-Verdachtsfällen   

Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen übersenden.

Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer Schulen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

Die 16. Mail:

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem behutsamen Start und der Wiederaufnahme des Unterrichts- und Schulbetriebs am gestrigen Donnerstag freue ich mich sehr, Ihnen heute mitteilen zu können, dass dieser Start weitgehend reibungslos stattgefunden hat und insgesamt sehr gut gelungen ist. Das zeigen uns vor allem die Rückmeldungen aus den Schulen und Schulaufsichtsbehörden.

Dieser schöne Erfolg ist das Ergebnis der sehr engagierten Arbeit vieler Akteure. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten, den Schulleitungen sowie allen Lehrerinnen und Lehrern, den vielen Verantwortlichen auf Seiten der Schulträger sowie bei allen am Schulleben Beteiligten sehr herzlich.

Ich möchte Ihnen mit dieser SchulMail noch ergänzende Hinweise für die kommenden Tage zu Ansprechpartnern, zur Notbetreuung und zu Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr geben:

I. Ansprechpartner

In der 15. SchulMail (Ziffer IV.) hatte ich Schulträgern, die sich über zuverlässige Beschaffungsmöglichkeiten für geeignete Desinfektions- und Reinigungsmittel sowie geeignete Masken für den Infektionsschutz informieren möchten, einen Kontakt zum Krisenstab der Bezirksregierung Münster übermittelt.

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie nunmehr bitten, sich für schulfachliche Fragen ausdrücklich nicht an die in der letzten SchulMail angegebene Mobilnummer des Krisenstabes zu wenden. Hierfür stehen Ihnen das Ministerium für Schule und Bildung und die Ihnen bekannten Ansprechpartner in der unteren und oberen Schulaufsicht zur Verfügung.

Um den Schulträgern in Nordrhein-Westfalen die Beschaffung von Schutzausrüstung sowie Hygieneprodukten und Desinfektionsmitteln zu erleichtern, haben die Bezirksregierung Münster und die IHK Nord Westfalen in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung eine Online-Datenbank erarbeitet, in die sich entsprechende Hersteller und Lieferanten eintragen können.

Nachdem die Freischaltung der dazugehörigen Internetseite http://protectx.online zwischenzeitlich erfolgt ist, können dort in der nächsten Woche Angebote eingesehen werden. 

II. Notbetreuung

1) Tätigkeitsbereiche

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

 

Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ zu finden.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

2) Alleinerziehende Elternteile

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

3) Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Mit der SchulMail Nr. 8 hatte ich Sie informiert, dass eine Wochenendbetreuung nur bis einschließlich 19. April 2020 erfolgt. Folglich findet sie ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

III. Hygienemaßnahmen im Schülerverkehr

Durch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes nutzen Schülerinnen und Schüler seit dieser Woche wieder vermehrt Busse und Bahnen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem Weg zur Schule so gering wie möglich zu halten, haben das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Diese sind auf der Webseite des Verkehrsministeriums abrufbar:

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

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